Feste Kücheneinrichtungen benötigen in der Regel mindestens NS 2-200
Mittwoch, den 23. September 2009 um 09:53 Uhr
Entsprechend der DIN EN 1825 und DIN 4040-100 sind für gewerbliche Küchen Fettabscheideranlagen vorgeschrieben. Die kleinste Nenngröße die installiert werden sollte wenn eine Geschirrspülmaschine betrieben wird, ist die NS 2-200. Die Bezeichnung NS2 bedeutet, dass maximal berechnete 2 l/s Abwasser anfallen dürfen. Die Ziffer -200 bedeutet, dass der Fettabscheider 200l Schlammfang beinhaltet. Entsprechend der geltenden DIN Normen muss bei festen Kücheneinrichtungen eine Fettabscheideranlage ein Mindestschlammfangvolumen von 100 x NS (somit 100 x 2= 200l) aufweisen.
Fettabscheider aus Edelstahl mit kleineren Schlammvolumen sind entsprechend ihrer DIBt -Zulassung nur für mobile Kücheneinrichtungen zugelassen. Die TOPATEC GmbH ist führender Hersteller in Fettabscheideranlagen mit der neuen CE-Kennzeichnung. Da immer wieder Unklarheiten über die einzusetzenden Nenngrößen bestehen, bietet die TOPATEC GmbH nun eine kostenlose Berechnung an.





